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Zuschussrichtlinien
für die Anmietung des Redoutensaales
Gültig ab 1.1.2002
Geändert am 1.2.2023




Änderung Richtlinien für die Anmietung des Redoutensaals:
Im Jahr 2022 haben insgesamt 16 Vereine Veranstaltungen im Redoutensaal abgehalten und entsprechende Zuschüsse für die Anmietung erhalten. Die Beträge sind in den letzten Jahren enorm gestiegen und haben 2022 das Budget weit überschritten. Nur durch einen Sonderzuschuss der Kulturförderung der Stadt Erlangen konnten die Zuschüsse an die Vereine ausbezahlt werden.
Da für das Jahr 2023 mit keiner Erhöhung des Budgets zu rechnen ist, müssen die Zuschüsse an die Vereine gedeckelt werden. Deshalb gelten ab 1.2.2023 geänderte Richtlinien:
Die Zuschusshöhe errechnet sich wie bisher aus 75 % der E-Werk-Rechnung, jedoch maximal 1.800.- EUR je Veranstaltung.
Wir bedauern die Einschränkung, aber nur so kann gewährleistet werden, dass alle Vereine, die den Redoutensaal anmieten wollen, auch Zuschüsse gewährt werden können.



Zuschussberechtigt sind:
Alle Mitgliedsgruppen und -vereine des Stadtverbandes der Erlanger Kulturvereine e.V., des Stadtjugendrings, des Erlanger Sportverbands sowie alle sonstigen Vereine mit Sitz und Hauptbetätigungsfeld im Stadtgebiet Erlangen, die satzungsgemäß überwiegend gemeinnützige Zwecke verfolgen.


Ansprechpartner:
Schatzmeister Hans-Peter Grimm
Tel.-Nr. 09135-727925
Mail-Adresse: pit.grimm@fen-net.de

 




- Redoutensaal Zuschussrichtlinien

- Formular Zuschussantrag

- Formular Zuschussabrechnung