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Fortbildungsveranstaltung

Die GEMA - Arbeit und Aufgaben einer musikalischen Verwertungsgesellschaft

 

Die "Gesellschaft für musikalische Aufführungs-und mechanische Vervielfältigungsrechte"(GEMA) ist eine staatlich legitimierte Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken wahrnimmt, die als Mitglied in ihr organisiert sind. Sie vertritt 70.000 Mitglieder in Deutschland. Die Werkesind geschützt bis 70 Jahre nach dem Tod.

Etwa 30 Vertreter aus Mitgliedsvereinen des Stadtverbandes ließen sich bei der Veranstaltung im Kultursaal von Kristina Leicht, Tina Nicoletti und Klaus Weber von der GEMA Bezirksdirektion Nürnberg über die Anmeldeprozeduren von Veranstaltungen, Tarifkategorien, Vergütungssätze, Nachlässe, Angemessenheitsregelungund v.a.m unterrichten.

Für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken aus dem sogenannten "Weltrepertoire" der GEMA müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden, die diese nach einemkomplexen Verteilerschlüssel an ihre Mitglieder ausschüttet.

Die für unsere Mitgliedsvereine wesentlichen Tarife sind der Tarif U-V für Veranstaltungen mit Eintrittsgeld, überwiegend in geschlossenen Räumen (auch Zelten). Spendenbüchsen-Einnahmen gelten nicht als Eintrittsgeld. Beispiele sind Ball, Vereinsfest, Bunter Abend, Karnevalssitzung, Prunksitzung, Faschingsball, Inthronisation, Kinderfasching, Kirchweih, Tanzveranstaltung. Die Vergütungssätze U-V finden für Einzelaufführungen mit Musikern mit Veranstaltungscharakter Anwendung. Sie gelten nicht bei Konzerten (U-K), nicht für bühnenmäßige Aufführungen(U-Büh), nicht für Tanzlokale (U-T). Die Tarifgebühr richtet sich bei U-V nach der Raumgröße und dem Eintrittspreis und gilt für8 Stunden am Tag. Wenn die Veranstaltung schlecht gelaufen ist (schlechtes Wetter, etc.) kann die Angemessenheitsregelung in Anspruch genommen werden. Berechnet werden dann 10 % der Einnahmen aus Bruttoeintrittsgeldern.

Für Veranstaltungen im Freien ist der Tarif U-ST anzuwenden. Die Vergütungssätze U-ST finden für Stadt- und Altstadtfeste, Historischer Markt und Mittelaltermarkt, Straßen- und Stadtteilfeste, Dorf- und Bürgerfeste mit Musikern sowie mit Tonträgerwiedergabe Anwendung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den Musikern um Berufs- oder Laienmusiker handelt. Die Vergütungssätze U-ST gelten nicht für die vorgenannten Veranstaltungen, sofern hierfür ein Eintrittsgeld oder sonstiger Kostenbeitrag erhoben wird. Beim Tarif U-ST wird bei der Gebühr die Platzfläche zugrunde gelegt (Hauswand zu Hauswand) und ist gestaffelt <5.000 qm, > 5.000 qm. Auch dafür greift bei schlechtem Wetter die Angemessenheitsregelung.

Die Vergütungssätze U-K gelten für Konzerte, Festivals, Wortkabarett u. ä. der Unterhaltungsmusik. Der Tarif gilt auch für Konzertveranstaltungen, bei denen ausschließlich Tonträger verwendet werden. Veranstaltungen sind grundsätzlich spätestens 3 Tage vorher anzumelden. Dann gewährt die GEMA 20 Prozent Nachlass. Bei Livemusik-Veranstaltung immer die Musikfolgeangeben (kann nachgereicht werden).

Bei Musikumzügen gilt eine pauschale Gebühr. Jugendclubveranstaltungen, Veranstaltungen in Kirchen haben einen speziellen Tarif. Für private Feiern fällt nichts an, wenn die Leute sich alle untereinander kennen. Für Dokumentarfilme von Musikveranstaltungen muss der Filmer keine Gebühr mehr entrichtet, sehr wohl aber für Imagefilme.

Traditionelle Musik/Volksmusik ist meistungeschützt und somit ohne Gebühr, aber die Titel müssen auf der Liste eingereicht werden.

Von den Referenten wurden an die Veranstaltungsteilnehmer die Listen der wesentlichen Tarife übergeben. Sie können auf der Homepage der GEMA (www.gema.de) auch abgerufen werden. Die Vortragsfolien gibt es über die Geschäftsstelle eMail: geschaeftsstelle@erlanger-kulturvereine.de